Fragen und Antworten

auf häufig gestellte Fragen

Viele unserer Patienten interessiert…

Wir beantworten Ihnen hier einige Fragen die im Zusammenhang mit der Ergotherapie immer wieder aufkommen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Damit Sie eine ergotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen können, benötigen Sie eine Verordnung von dem Arzt Ihres Vertrauens.

Im Herbst 2020 gibt es diesbezüglich eine Neuerung: Ergotherapeutinnen und -therapeuten dürfen Blanko Rezepte von Ärzten entgegennehmen und die Behandlungsart nach vorheriger Anamnese selbst verordnen.

Ja, alles, was der Arzt als Entwicklungsstörung diagnostiziert und durch ein entsprechende Verordnung bestätigt, kann durch Ergotherapie fachgerecht behandelt werden ( Behandlungskonzept z.B. nach Lauth und Schlottke).

Wir sind darauf spezialisiert, alle Arten von Wahrnehmungsstörungen, Teilleistungsstörungen, sozio-emotionale, grobmotorische, feinmotorische sowie psychische Entwicklungsstörungen zu behandeln.

Ja, wir behandeln Sie gerne nach Wunsch auch in Ihrem zu Hause, im Kindergarten und in Seniorenheimen. Dazu muss die Verordnung den Vermerk „Hausbesuch“ tragen.

Ja, unsere Praxis besitzt einen ebenerdigen Eingang und ist sowohl Rollstuhl- als auch behindertengerecht.

Direkt vor der Praxis ist ein Parkplatz vorhanden, außerdem gibt es ausreichend Parkplätze an der Straße und im Parkdeck nebenan.

Aufgrund der hohen Nachfrage beträgt die Wartezeit auf einen Termin etwa 2–4 Wochen.

Sie nehmen daran Teil, wenn es darum geht, ins Therapiegeschehen mit eingebunden zu werden, zB. bei Hausaufgaben, die das Kind bekommt und in Entwicklungsgesprächen über den Therapieverlauf. Bei den regulären Ergotherapie Einheiten arbeiten wir gerne mit dem Kind allein, da so die besten Therapieergebnisse erzielt werden.

Der Therapiezeitraum ist unterschiedlich lang und richtet sich nach der Schwere des Befundes.